In meinem Keller gibt es zwei Glühbirnen. Da ich selten nachts in den Keller gehe, brennen diese Glühbirnen wohl kaum mehr als 10-mal im Jahr während jeweils maximal 10 Minuten.
Aber unsere Politiker befehlen, dass diese Glühbirnen ersetzt werden müssen. Durch Stromsparlampen.
Diese Lampen enthalten, im Gegensatz zu Glühbirnen, Spuren von Quecksilber. Das bedeutet, dass damit nicht nur bei der Produktion und bei der Entsorgung das Risiko des Freiwerdens von Quecksilber besteht, sondern auch im trauten Heim. Wer eine zerbrochene Stromsparlampe zusammenfegt oder gar mit dem Staubsauger entfernt, verteil damit quecksilberhaltigen Feinstaub in der ganzen Wohnung.
Wie sich das wohl mit den EU-Direktiven zur Reduktion von Quecksilber, z.B. durch das Verbot von Quecksilberthermometern, vereinbaren lässt?
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