Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
Behördengewalt in der Schweiz
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Narzissmus, Allmacht und fehlendes Ethikbewusstsein Wir sind schockiert, da
auch wir in den letzten Jahren mehrmals Ähnliches erfahren haben und davon
ausg...
vor 1 Tag
