Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
Das Irrenhaus der Schweiz verzeichnet weiteren Zulauf
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Unterm Deckel stinkts! Vieles davon, was im folgenden Interview mit Harry
J. Heutschi an Machenschaften an- und ausgesprochen wird, können wir
bestätigen. ...
vor 1 Woche
