Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
Bürokratie behindert Hausarzt-Besuche
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»Der geplante dauerhafte oder längerfristige Hausbesuchsdienst wird
vielerorts als organisatorisches Problem diskutiert. Ich halte das für zu
kurz gegriffe...
vor 2 Wochen
