Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
Das Monster von Brüssel, endlich gestoppt
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NOTBREMSE IN BRÜSSEL Frau Reichtagsführerin Ursula von der Leyen aus
Nordrhein Westfalen, Deutschland, wurde heute einstimmig durch das
EU-Parlament aus de...
vor 1 Woche
