Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
Köppel: »Glaube nichts was die Regierung sagt«
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Im Interview mit Ben Wer Roger Köppel, ex-Nationalrat 2015-2023, Inhaber
und Chef-Redakteur der »Weltwoche», höchst offen und ehrlich kennen lernen
will, d...
vor 2 Tagen
