Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). ... Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch - insbesondere im Bereich der Gastronomie - dritte Personen.
EU-Verträge CH-EU – Berner und Berliner Regierung vom Affen gebissen?
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Vor zwei Wochen Deutschland: – 22´000 Firmenpleiten, pro Tag –
Investitionskapital fliesst ab – BIP auf Platz 25 – Schulden machen als
gäbe es kein …
vor 4 Tagen
