2008-07-16

EU-Vibrationen

Die EU bemüht sich, Arbeitnehmer bei der Arbeit zu schützen. Diese Verordnung soll die Arbeitnehmer vor zu starken Erschütterungen, beispielsweise beim Bohren, schützen. Das liest sich dann so:
„Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8); dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief)hwx, a (tief)why, a (tief)hwz.“
Alles klar?