In der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf ist u. a. zu lesen:
Der Bundesrat beauftragte im Juni 2001 das Eidgenössische Departement des Innern mit der Umsetzung des Nationalen Programms zur Tabakprävention 2001-2007, dessen Ziel Nr. 3 lautet: «Die Nichtrauchenden haben überall und jederzeit die Möglichkeit, rauchfeire (sic) Luft einzuatmen». Mit einer Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird dieses Ziel erfüllt sein.Man darf sich fragen, welche juristischen Berater dem Bundesrat zur Seite stehen. Ein Gesetz nur für einen Teil der Bevölkerung, nämlich die Nichtrauchenden? Und das Gesetz stipuliert, dass diese jederzeit (und überall, selbst dort wo sich Nichtrauchende freiwilig hinbegeben?) ein Recht auf rauchfreie Luft haben. Ist damit wirklich "rauchfrei" gemeint? Habe ich damit ein einklagbares Recht, kann also meinem Nachbarn das Grillieren im Garten, das Kaminfeuer und das Heizen im Winter verbieten? Kann ich im Restaurant verlangen, dass Fondue-Rechauds und Kerzen von den Tischen entfernt werden, damit die Luft rauchfrei bleibt?